Häufige Fragen
An dieser Stelle haben wir häufige Fragen unserer Patienten und unsere Antworten darauf für Sie zusammengefasst.
Sie haben eine Frage, die hier nicht aufgeführt ist? Wir beantworten sie selbstverständlich auch sehr gern persönlich.
Wann sollte die erste Vorstellung beim Fachzahnarzt für Kieferorthopädie erfolgen?
Wenn Ihnen beim Milchgebiss und beim Zahnwechsel Ihres Kindes nichts Ungewöhnliches aufgefallen ist, empfehlen wir die erste Beratung zu der Frage, ob ihr Kind eine Zahnspange braucht, zwischen dem 9. und 10. Lebensjahr. Für die meisten Fehlstellungen ist dies der richtige Zeitpunkt, um den Beginn einer eventuellen kieferorthopädischen Behandlung zu besprechen.
Sollten Sie beim Wachsen der ersten bleibenden Zähne aber Fehlentwicklungen wie einen Engstand der Zähne, einen großen Abstand zwischen dem Ober- und dem Unterkiefer oder ein Beißen der unteren Schneidezähne vor die oberen festgestellt haben, dann sollten Sie schnellstmöglich in unserer Praxis einen Termin zur Untersuchung und Beratung vereinbaren.
Brauche ich eine Überweisung oder Empfehlung eines Zahnarztes oder Arztes?
Nein. Sie können jederzeit einfach zu uns kommen und sich beraten lassen.
Wie lange dauert eine durchschnittliche Behandlung?
Kleine Fehlstellungen sind oft in einem halben Jahr korrigiert, bei einer durchschnittlichen Behandlung dauert die aktive Phase zwischen zwei und drei Jahren. Schwierige Therapien wie bei Menschen mit Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalten erfordern manchmal eine weit darüber hinausgehende kieferorthopädische Betreuung.
In allen Fällen ist eine langjährige Haltephase zum Stabilisieren des erreichten Behandlungsergebnisses sehr wichtig.
Können die Patienten die Art der Spangen selbst aussuchen?
Laufen kann man in vielen Schuhen, aber für jeden Zweck gibt es die am besten Geeignetsten. So wie wohl niemand mit Turnschuhen den Mount Everest besteigen oder mit Bergstiefeln zum 100-Meter-Lauf antreten würde, gibt es für jede Fehlstellung eine sehr wirkungsvolle Apparatur und andere weniger wirksame Behandlungsgeräte.
Daher wählt der Kieferorthopäde die wirksamste Apparatur aus und schlägt Ihnen/Ihrem Kind diese vor. Bei der Wahl der Farben erfüllen wir Ihre Wünsche gerne und unsere Techniker zaubern so manches kleines Kunstwerk.
Ist eine kieferorthopädische Behandlung schmerzhaft?
Das Einsetzen der herausnehmbaren Zahnspange ist so gut wie schmerzfrei. Manchmal kann es in den ersten Tagen nach dem Einsetzen zu einem Druckempfinden kommen, das meist aber sehr schnell wieder verschwindet.
Bei den festsitzenden Apparaturen setzen wir in der Anfangsphase sehr weiche und flexible Drähte ein, daher berichten unsere Patienten nur ganz selten von Schmerzgefühlen.
Wie werden festsitzende Zahnspangen an den Zähnen befestigt?
Die Halteelemente der festen Zahnspangen – die Brackets und Bänder − werden mit einem speziellen zahnverträglichen Klebstoff auf die Zähne geklebt. Normale Kaubelastungen hält dieser Klebstoff gut aus, wenn jedoch klebrige oder harte Dinge wie z.B. Kaugummi oder (Brot-) Krusten gekaut werden, können sich Brackets lösen und müssen dann in der Praxis wieder neu befestigt werden.
Dürfen Begleitpersonen in den Behandlungsraum der Praxis mitkommen?
Grundsätzlich können Sie Ihre Kinder zur Behandlung begleiten, wenn Sie etwas wissen oder fragen wollen. Wir empfehlen aber, dass Sie Ihren Kindern die Möglichkeit geben, ihre eigene Persönlichkeit zu stärken und sie alleine zur Behandlung gehen zu lassen.
Übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung?
Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr ist gesetzlich festgelegt, dass die Krankenkassen die Grundkosten für eine kieferorthopädische Behandlung erstatten sollen, wenn ein kieferorthopädischer Indikationsgrad 3,4 oder 5 vorliegt. Wir informieren Sie im ersten Beratungsgespräch darüber, ob ein Antrag an Ihre Krankenkasse gestellt werden kann.
Erwachsene erhalten in aller Regel keine Erstattung der Behandlungskosten. Ausnahmen sind sehr schwere Anomalien, die nur mit einer kieferchirurgischen Operation und kieferorthopädischen Geräten zu behandeln sind.
Die privaten Versicherungen erstatten bei Erwachsenen häufig die Grundkosten einer kieferorthopädischen Behandlung.